BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Murnau & Umgebung

Antrag auf Einstellung eines Jugendpflegers

13.09.16 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

im Rahmen des neuen Jugendhilfeplans des Landkreises gibt es die dringliche Empfehlung für die größten Landkreisgemeinden, also Garmisch-Partenkirchen und Murnau, eine*n Gemeindejugendpfleger*in in den Gemeinden zu installieren. Der Bedarf für solch eine Position ist durch Fachleute ermittelt und bestätigt worden, umliegende Gemeinden wie z.B. Bad Tölz, Geretsried, Weilheim, Peißenberg und Wolf- ratshausen haben bereits seit längerem erfolgreich eigen*e Jugendpfleger*in.

Was macht ein/e Jugendpfleger/in?
Jugendpfleger*innen kümmern sich um Belange und Interessen der Jugendlichen im Ort. Dies kann auch gemeindeübergreifend sein, insbesondere in Murnau mit seinem starken Schulzentrum und über 2000 Schülern bietet sich dies an.
Die Stelle dient der Versorgung der Bürger mit sozialen Dienstleistungen wie Beratung, Betreuung von Kindern, Ferienprogramme, Projekte planen und durchführen, etc. Außerdem vernetzt die Jugendpflege alle bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Kirchen miteinander und dient als deren Ansprechpartner. Jugendpfleger beraten auch die Gemeinde und wirken fortwährend am Gestaltungsprozess und der Strukturierung der Gemeinde mit.
Weitere Aufgaben wären z.B. eine Analyse der Situation in Murnau, eine Jugendbefragung, die Erstellung von konkreten Angeboten und Veranstaltungen, ggf. auch eine eigene Internetseite für Jugendliche wie sie auch schon viele Gemeinden haben, Betreuung von jugendlichen Asylbewerbern, Ansprechpartner für die Schulen, usw. Sicherlich würde dies auch eine Entlastung des Bürgermeisters darstellen, der zusammen mit der zweiten Bürgermeistern ja auch eine große Anzahl an Repräsentativen Aufgaben zu erfüllen hat, hier könnten Aufgaben delegiert werden und die Gemeinde wäre insgesamt bei mehr Einrichtungen und Vereinen präsent und kann besser auf die Wünsche und Anforderungen der Institutionen eingehen.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Gemeindejugendpflege bildet dabei der Paragraph §11 im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in dem es heißt:

„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen."

Unsere Empfehlung und unser Antrag als Jugendreferentinnen lautet daher, die Stelle als Gemeindejugendpfleger*in im Budgetplan für 2017 einzustellen und zwar als Teilzeitstelle mit 30.000,00 Euro pro Jahr. Bei der Beratung möchten wir noch zu bedenken geben, dass sich der Leiter des Erlhauses entschlossen hat, seine monatliche Arbeitszeit um 25 Stunden zu reduzieren. Insbesondere davon betroffen ist die Betreuung der Kinder- und Jugendvertretung, ein klassisches Aufgabenfeld für einen gemeindlichen Jugendpfleger.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Schlegel (ÖDP/Bürgerforum) & Veronika Jones (Bündnis 90/Die Grünen)
Referentinnen für Jugend

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