Antrag: Erhöhung der Zweitwohnungssteuer

28.10.16 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

im Rahmen der diesjährigen Haushaltsdebatte wurde seitens der Kämmerei dargelegt, dass die Gemeinde Murnau bei der Zweitwohnungssteuer im Landkreisvergleich einen relativ niedrigen Satz von 7% erhebt.
Deutschlandweit liegen sind die Sätze sehr unterschiedlich von 5% in Berlin bis 23 % in Überlingen. Wir sind der Meinung, dass Murnau hier durchaus noch Luft nach oben hat, vor allem, wenn man die umliegenden Gemeinden betrachtet (Bad Kohlgrub 9%, Farchant 10%, Garmisch-Partenkirchen 9%, Oberammergau 15%).

Aus rechtlicher Sicht kann die Gemeinde kann die Zweitwohnungssteuer selbst anpassen. Es handelt sich um eine Steuer, die sicher nicht sozial Schwache träfe und gerade in Zeiten knappen Wohnraums sollten wir uns schon überlegen, wie attraktiv wir für Zweitwohnungsbesitzer sein möchten.

Es wird beantragt:
Die Gemeinde Murnau erhöht die Zweitwohnungssteuer sukzessive von 7% auf 15%.
Die Staffelung erfolgt in 2%-Schritten jährlich ab 1. Januar 2018.

Je 1% Erhöhung ergäben Mehreinnahmen in Höhe von 25.000 Euro p.a. für die Kommune, d.h. bei Erreichung der Endstufe Gesamtmehreinnahmen in Höhe von 200.000 Euro.
Sollte sich dadurch ein Rückgang der Zweitwohnungen einstellen, so wäre auch dies nicht von Nachteil für den Markt, da dieser freigewordene Wohnraum dann dem lokalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stünde.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Pecher (ÖDP/Bürgerforum) & Veronika Jones (Bündnis 90/Die Grünen)

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