22.04.15 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
das Bundesnaturschutzgesetz besagt, es sind Maßnahmen zu ergreifen „...um die Gefahren einer Verfälschung der ... Pflanzenwelt ... durch Ansiedlung oder Ausbrei- tung von ... Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren.“
Thujenhecken und Kirschlorbeer sind z.B. keine einheimischen Hölzer, sie begünstigen hier weder Flora noch Fauna noch bieten sie Tieren die Möglichkeit zum Nisten, wie es andere einheimische Heckenarten tun.
Neben diesem ökologischen Grundgedanken, ist auch der ästhetische Aspekt zu bedenken. Zum einen wirkt das Straßenbild durch dichte, lange Heckenflächen oft erdrückend und monoton. Unter Umständen können sie sogar für einen Tunnelblick sorgen, was an unübersichtlichen Stellen in Wohngebieten zu Verkehrsunfällen führen kann.
Deshalb beantrage ich eine Satzung zu erlassen, die besagt, dass für Neupflanzungen sowie für alle Ersatzpflanzung bei bestehenden Einfriedungen heimische Gewächse, wenn möglich aus gebietsheimischer Herkunft, zu verwenden sind. Gebietsheimisch bedeutet, dass z.B. ein Haselnussstrauch nicht aus der Türkei stammen sollte, da dieser hier unter Umständen nicht optimal wachsen kann weil er nicht an Boden und Klima angepasst ist.
Es ist zwar richtig, dass diese in der Anschaffung zunächst etwas teurer sein können, jedoch amortisieren sie sich sehr schnell, da die Anwachsraten wesentlich größer sind, der Schädlingsbefall viel geringer, somit weniger Nachpflanzungen anfallen und sie zudem i.d.R. von kräftigeren Wuchs sind. Außerdem tragen wir durch eine solche Satzung zum Erhalt der Biodiversität bei und stärken unser Ökosystem.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Jones
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