10.03.24 –
Bisher ist es verpflichtend im Geschosswohnbau ab 3 Wohneinheiten einen Spielplatz auf dem Baugrundstück zu errichten.
Der Marktgemeinderat möge beschließen:
Begründung:
Die derzeitige Regelung führt zu oft lieblosen Geister- oder Alibispielplätzen. Gleichzeitig sind gute Spiel- und Bolzplätze teuer und bedürfen einem regelmäßigen Unterhalt. Mit einer Ablöseregelung schaffen wir Erleichterungen beim Bau, gleichzeitig können die Einnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und einem größeren Freizeitangebot für alle führen. Dies ist insbesondere im Rahmen des Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ als Einzelmaßnahme positiv zu bewerten.
Warum Europa jetzt gegenüber China handeln muss – im Interesse seiner Unternehmen. Hier liest du den Gastbeitrag von Franziska Brantner aus der [...]
Auf EU-Ebene wird derzeit über eine weitgehende Deregulierung der Gentechnik beraten – getragen von einer Einigung zwischen konservativen [...]
In einem Brief an Ursula von der Leyen fordert Bundeskanzler Merz von der EU-Kommission, dass auch über das 2035 Autos mit Verbrennungsmotoren [...]