Menü
29.10.20 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
wenn Gemeinderatsmitglieder aber auch Verwaltungsmitglieder aufgrund der COVID-19 Bestimmungen und/oder aus Vorsichtsmaßnahmen nicht persönlich zu Sitzungen erscheinen dürfen oder sollen, braucht es Lösungen, dass eine Teilnahme online möglich ist. Im Anhang finden Sie Beispiele für die Umsetzbarkeit.
Der Marktgemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung überprüft rechtliche und technische Möglichkeiten der Onlineteilnahme von Gemeinderatsmitgliedern an den Sitzungen.
Begründung:
Die COVID19-Pandemie wird nicht so schnell einfach vergehen. Gemeinderatsmitglieder haben den Auftrag als gewählte Mandatsträger*innen an den Gemeinderats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen. Dieser Pflicht können sie nicht nachkommen, wenn sie sich in Quarantäne begeben müssen, oder sie sich freiwillig in diese begeben, um niemanden zu gefährden.
Dieser Fall ist bereits eingetreten und er wird auch noch öfter eintreten. Mandatsträger*innen können sich in diesem Fall weder an der Diskussion beteiligen noch ihre Stimme abgeben, obwohl sie gesund sind und in der Lage dazu wären.
In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen im Landkreis muss hier für die Zukunft eine Lösung gefunden werden.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephanie Neumeir-Schrank
Anhang:
Anmerkungen zur technischen Umsetzung
Mit einem Blackmagick Design Web-Presenter: kann der Ton der Mikrofone so übertragen werden, dass er im Saal und in der Onlinekonferenz zu hören ist. Es muss nur ein Computer im Saal an der Onlinekonferenz teilnehmen.
der kostet ca. 480€.
Wir selbst könnten ein Gerät zum Testen zur Verfügung stellen.
Der Moderator einer Onlinekonferenz kann es einstellen, dass eine Onlinekonferenz nicht mit aufgezeichnet werden kann.
Jeder Teilnehmer der Konferenz ist sichtbar. Es kann sich niemand „einschleichen“.
Falls es zu teuer ist, kann auch zunächst auf eine Kamera im Saal verzichtet werden. Die Onlineteilnehmenden selbst können auf der Leinwand zu sehen sein.
Anmerkung zur rechtlichen Umsetzung:
Andere Gemeinden haben ähnliche Konzepte bereits umgesetzt.
Beispiel:
In der Gemeinde Oberostendorf (Landkreis Ostallgäu) finden die Gemeinderatssitzungen derzeit als Telefonkonferenz statt. Diese könnte man befragen, wie sie das gelöst haben.
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]