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18.05.20 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Gemeinderät*innen,
durch den Stillstand vieler Betriebe aber auch durch die Schließung von Einrichtungen wie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie der Museen, stehen auch viele Dienstleister wie z.B. Reinigungsbetriebe vor leeren Auftragsbüchern.
Der Marktgemeinderat möge beschließen:
Auf Antrag erhalten Betriebe und Dienstleister, die regelmäßig für die Kommune tätig sind und aufgrund der derzeitigen Situation keine oder nur wenige Aufträge ausführen können (z.B. Reinigung der Bildungseinrichtungen, Caterer dieser Einrichtungen, etc.), 50% ihrer verlorenen Umsätze, sprich des Rechnungsbetrags der sonst in Rechnung gestellten Leistungen, als freiwillige finanzielle Unterstützung.
Die Kosten werden unter Vorbehalt erstattet und nur für den tatsächlichen Aufwand. Also z.B. werden in den Schulferien nicht täglich die Klassenzimmer gereinigt. Durch eine Vorbehaltsklausel können die Zahlungen ggf. später mit anderen Fördermitteln von Bund oder Freistaat verrechnet werden. (Vergleiche Beschluss des Kreistags WM-SOG in gleicher Sache.)
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Jones
Fraktionssprecherin
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