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10.07.15 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
vor einigen Jahren wurde über die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und der Fußgängerzone im Markt Murnau a.Staffelsee (Sondernutzungssatzung) in § 6 geregelt, dass außerhalb der zugelassenen Freischankflächen auf öffentlichem Verkehrsgrund und in öffentlichen Anlagen der Alkoholgenuss untersagt ist.
Begründet wurde dies unter anderem damit, dass es immer wieder zu lautem, störenden und randalierendem Verhalten insbesondere von Jugendlichen gekommen sei.
Heute stellen wir uns aber endlich wieder die Frage, wie wir denn unsere Jugend, also unsere Zukunft, wieder mehr in den Vordergrund stellen können, wie wir sie wieder mehr in unsere Gesellschaft einbinden können. Denn wenn man sich das Straßenbild von Murnau mal genau ansieht, fällt einem deutlich auf, dass wir zwar viele ältere Mitbürger im Ortsbild haben und auch relativ viele Familien mit Kindern. Aber die Jugend, die sieht man kaum. Und treffen sich doch mal mehr als eine Handvoll auf einem Platz, stehen sie oft gleich unter Generalverdacht nur Unsinn im Kopf zu haben und wehe, sie haben dann auch noch eine Flasche Bier in der Hand.
Sehen wir dagegen einen Erwachsenen, womöglich noch in Anzug und Krawatte oder am Besten gleich in Tracht, mit einer Flasche Bier gemütlich auf der Parkbank sitzen, so würde wohl niemand auf die Idee kommen, auf das Alkoholverbot hinzuweisen oder ein störendes Verhalten annehmen.
Wir als Gesellschaft messen hier oft mit zweierlei Maß. Das hat unsere Jugend nicht verdient. Ganz im Gegenteil, ebenso wie beim Thema Grillplatz (dort darf man übrigens auch kein Radler zur gemütlichen Grillrunde genießen!), hat die Jugend auch hier einen Vertrauensvorschuss verdient.
Sicher, Alkohol ist streng genommen eine Droge. Sogar die Droge Nr. 1, auch Volksdroge genannt. Trotzdem gesellschaftlich über alle Schichten hinweg akzeptiert, unsere Kinder wachsen damit auf, es sei völlig normal Alkohol zu konsumieren. Und ja, es gehört auch ein Stück weit zum Erwachsenwerden dazu, Dinge auszuprobieren und auch mal über die Strenge zu schlagen. Das haben wir vermutlich alle gemacht und müssen es als erwachsene Gesellschaft auch aushalten.
Denn das Resultat der Verbotspolitik ist, dass die Jugend aus unserem Sichtbild verschwindet. Wir drängen sie in die Unsichtbarkeit, an Plätze, an denen sie nicht mehr gesehen werden können. Auch weil jeder Verstoß gegen die Satzung ein Bußgeld in Höhe von xx Euro zur Folge hat. Und das tut bei einem kleinen Taschengeld schon sehr weh. Und mit gemütlichem Freunde treffen und einfach „sein dürfen“ hat es nichts zu tun, wenn der Blick permanent umherwandert, ob nicht doch ein Ordnungshüter um die Ecke kommt.
Dazu kommt, dass wir gar nichts mehr mitbekommen, wenn alles außerhalb unserer Augen stattfindet. Auch nicht, wenn jemand Hilfe benötigt. Sei es weil eben zu viel konsumiert wird oder weil der Konsum bedenklich wird.
Und nicht außer Acht lassen sollte man vielleicht auch noch, dass es sich viele Jugendliche einfach nicht leisten können, ihr Bier in einem der zahlreichen Lokale in der Fußgängerzone zu konsumieren. Ebenso wie viele Erwachsene übrigens. Deshalb kaufen sie sich eben eine Flasche im Supermarkt für einen Bruchteil des Preises.
Jugendliche gehören zu unserer Gesellschaft, zu einem lebendigen Murnau, lassen wir sie da sein, wo sie hin gehören, nämlich in unsere Mitte, auch mit einer Flasche Bier in der Hand.
Deshalb stelle ich hiermit den Antrag, das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen aufzuheben.
Bei Rückfragen zum Antrag stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Jones
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