Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberwegs „Zebrastreifen“ an der Kocheler Straße

24.09.15 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

die Kocheler Straße ist eine stark befahrene Straße, dies bekommen vor allem auch Fußgänger und Radfahrer zu spüren, die diese queren wollen. Ein sicheres Queren ist nur auf Höhe der Abzweigung zur Schwaigangerstraße, an der sich dort befindlichen Ampelanlage möglich.

Auf Höhe der Abzweigung in die James-Loeb-Straße gibt es eine Fußgängerfurt, die morgens von Schulweghelfern gesichert wird. Gerade für Kinder und langsamere Verkehrsteilnehmer ist eine Querung aufgrund der 50 km/h Ortsgeschwindigkeit und der Straßenbreite oft schwierig. Auch im weiteren Straßenverlauf Richtung Seidlstraße gibt es keine bessere Querungsmöglichkeit.

Auch von Seiten der Schulweghelferinnen wurde der Wunsch nach einer sichereren und besseren Übergangsmöglichkeit an uns herangetragen.

Dies können wir nur unterstützen und beantragen hiermit eine weitere Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs „Zebrastreifen“ anstelle der existierenden Fußgängerfurt.

Bezüglich der Sicherheit von Zebrastreifen zeigen „Forschungsergebnisse der Unfallforschung der Versicherer (UDV) {...}, dass richtig geplante und ausgestattete Zebrastreifen in Deutschland eine, unabhängig von der Kraftfahrzeugbelastung, vergleichbare Sicherheit bieten können wie Fußgängerampeln. Besonders wichtig sind eine gute Erkennbarkeit durch auffällige Beschilderung und Markierung, gute Sichtbeziehungen auf den Zebrastreifen und die Wartefläche (insbesondere durch effektives Freihalten von am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen) und die Einhaltung der zu- lässigen Geschwindigkeit (maximal 50 km/h). Wird auch nur eins dieser drei Kriterien nicht eingehalten, so kann sich das negativ auf die Sicherheit auswirken. Weitere wesentliche Gestaltungsmerkmale eines sicheren Zebrastreifens sind die Beleuchtung und eine barrierefreie Gestaltung. Mittelinseln erhöhen zusätzlich die Sicherheit von Zebrastreifen und sollten, wo immer es möglich ist, auch eingesetzt werden.“ (Quelle: Wikipedia)

Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Voraussetzung gemäß Punkt 2.3 Abs. 2 der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen erfüllt sind und ggf. Alternativen für eine sicherere Querungsmöglichkeit aufzuzeigen.

Desweiteren bitten wir, die dafür entstehenden Kosten vom Tiefbauamt ermitteln zu lassen und dann entsprechend in den Haushalt für 2016 einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Schlegel (ÖDP/Bürgerforum)
Referentin für Schule

Veronika Jones (Bündnis 90/Die Grünen)
Referentin für Kinderbetreuung

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