10.03.24 –
Bisher ist es verpflichtend im Geschosswohnbau ab 3 Wohneinheiten einen Spielplatz auf dem Baugrundstück zu errichten.
Der Marktgemeinderat möge beschließen:
Begründung:
Die derzeitige Regelung führt zu oft lieblosen Geister- oder Alibispielplätzen. Gleichzeitig sind gute Spiel- und Bolzplätze teuer und bedürfen einem regelmäßigen Unterhalt. Mit einer Ablöseregelung schaffen wir Erleichterungen beim Bau, gleichzeitig können die Einnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und einem größeren Freizeitangebot für alle führen. Dies ist insbesondere im Rahmen des Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ als Einzelmaßnahme positiv zu bewerten.
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