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02.07.24 –
Die Postgasse ist derzeit eine Einbahnstraße, die auch für den Radverkehr gilt.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Postgasse wird für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Für weitere Verkehrsteilnehmende bleibt die Einbahnstraßenregelung bestehen.
Begründung;
Durch die Freigabe von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr werden für Radfahrende kürzere Wege geschaffen und damit die Attraktivität des Radverkehrs erhöht.
In der vorangehenden Petersgasse besteht diese Regelung bereits. In der Postgasse befinden sich bereits Fahrradabstellanlagen. Dadurch wird es Einheimischen sowie Gästen ermöglicht, das Fahrrad bereits vor der Fußgängerzone abzustellen und die Fußgängerzone von Rädern freizuhalten.
Einbahnstraßen grundsätzlich auch für den Radverkehr in beide Richtungen zu öffnen, wird auch im Murnauer Radwegekonzept empfohlen. Als Begleitmaßnahme kann an dieser Stelle mit einer guten Beschilderung auf den Begegnungsverkehr hingewiesen werden. Ggf. könnte in der Postgasse auch eine Tempo 20 Zone errichtet werden.
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