BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

OV Murnau & Umgebung

Gründung Bürgergenossenschaft - Hintergrund

Nach der Veranstaltung "Wohnen geht uns alle an - Das Grüne Murnauer Einheimischenmodell" am 24.10.2019, bei der der  Genossenschaftlichen Wohnbau  das Hauptthema war, erreichten uns zahlreiche Anfragen, ob und wann es zur Gründung einer Genossenschaft in Murnau kommt. Für uns ein klarer Arbeitsauftrag, eine solche Gründung anzustoßen, als Möglichkeit, um möglichst schnell möglichst viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Schluss mit endlosen Debatten! WIR HANDELN! Unser Vorschlag ist ehrgeizig, ja, aber durchdacht. Ja, es fehlt noch an politischem Willen, an einer Mehrheit dafür. Deshalb braucht es IHRE Stimme! Zeigen Sie den Kommunalpolitiker*innen, dass Ihnen das Thema wichtig ist. Fordern Sie sie auf, sich mit dem Thema Bürgergenossenschaft zu beschäftigen!

Mit zahlreichen und hörbaren Bürgerstimmen schaffen wir gemeinsam:
1.Im Gemeinderat den notwendigen Beschluss „Kein Verkauf von Gemeindegrundstücken“.
2. Ein fraktionsübergreifendes Bündnis im Gemeinderat für genossenschaftlichen Wohnbau. Direkte Vergabe der Grundstücke an eine Bürgergenossenschaft. Die dann - weil bereits gegründet - schon da ist und direkt mit der Bauplanung beginnen kann.

Das ist sachliches, vorausschauendes Handeln und Wahrnehmung der Interessenvertretung für Murnauer Bürger*innen und Familien.

Klingt gut? Dann einfach in die Interessenten-Liste eintragen!

(Achtung: Wenn Sie auf das Bild klicken, öffnet sich ein Google-Formular in einem neuen Fenster)

 

 

Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden ausschließlich für die Einladung zu der angestrebten Informationsveranstaltung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

Fragen & Antworten rund um das Thema Wohnbaugenossenschaft

Gründung: Für die Gründung braucht es zunächst nur einen kleinen Personenkreis, der dann alles Organisatorische, die Satzung und vor allem die Prüfung durch den Genossenschaftsverband vorbereitet. Die Gründungskosten liegen im 4-stelligen Bereich.

Erbpacht: Grundstück wird nur “gemietet”, oft für 99 Jahre. Danach fällt das Grundstück mitsamt den Gebäuden an die Gemeinde zurück: alles bleibt im Besitz der Allgemeinheit. Der Erbpachtzins wird so niedrig gestaltet, das bezahlbare Mieten gewährleistet sind.

Genossenschaftsanteil: Jedes Mitglied kauft Genossenschaftsanteile, die verzinst und bei Austritt aus der Genossenschaft wieder zurückgezahlt werden. Die Mindesteinlage reicht von sehr kleinen Beträge, ähnlich einer Kaution, der auch vom Jobcenter übernommen werden kann bis hin zu freiwilligen großen Beträgen. Abhängig vom Einkommen. Man kann die Sache auch unterstützen, ohne dort wohnen zu wollen, aus Solidarität mit der Gemeinschaft der Menschen. Gibt es eine Rendite, haben alle was davon.

Vergabe: Um möglichst schnell bauen zu können, soll die Gemeinde die Grundstücke ohne Ausschreibung direkt an eine Bürgergenossenschaft, bei der die Gemeinde auch Mitglied ist, vergeben.

Risiko: Die Kosten für die Gründung (im 4-stelligen Bereich), Notarkosten, Kosten für die Gutachterprüfung beim Verband etc., können nicht erstattet werden. Dieses Risiko sind einige interessierte Erstgründer*innen bereit einzugehen, es gibt auch interessierte Sponsoren, die ohne Mitglied sein zu wollen, das Projekt unterstützen möchten. Löst sich eine Genossenschaft auf, oder tritt man als Mitglied aus, so ist die Einlage an die Mitglieder zurück zu zahlen.

Belegung: Über die Satzung wird sichergestellt, dass die Wohnungen in erster Linie Murnauer*innen und Arbeitnehmer*innen von Murnauer Betrieben zu Gute kommen.

Miete: Die Miete berechnet sich in 3 Stufen, je nach Haushaltseinkommen bis zu 80.000 Euro, das nennt man EinkommensOrientierte Förderung. Ein Großteil der Wohnungen (⅔) soll mit EOF aller Stufen gebaut werden. Der Rest wird frei vermietet, also zu einem etwas höheren Mietpreis. Das sorgt für eine gesunde Mischung der verschiedenen Einkommensgruppen und für insgesamt bezahlbare Mieten. Jährlich soll bei EOF Wohnungen das Einkommen nachgewiesen werden, und zahlt dann ggf. eine höhere oder niedrigere Miete. Das ist gerecht. Die Mieten sind sicher und man hat ein lebenslanges Wohnrecht.

Mitbestimmung: Alle Mieter*innen haben eine Stimme, mit gleicher Stimmkraft, egal wer wieviel Miete zahlt, egal wer wie viel Geld eingebracht hat.

Gemeinschaft: Genossenschaftliche Wohngebäude können nicht nur Gemeinschaftsräume wie eine Werkstatt, Küchen oder Partyräume bereitstellen, sondern auch Gemeinschaftsflächen wie Obst- und Gemüsegärten. Denkbar sind aber auch integrierte Wohnkonzepte wie Wohngruppen für Senior*innen oder die Unterbringung einer Tagespflege oder einer Kinderbetreuung. Das fördert das Miteinander!



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