23.08.16 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
viele der Gemeinderatsmitglieder haben noch eine weitere wichtige Rolle in Form einer Referatsstelle übernommen. Diese sind eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den entsprechenden Bürgergruppen, dem Gemeinderat und der Verwaltung.
Wir, die Antragsteller*innen, sehen diese Funktion in einer großen Verantwortung und die Referate als wichtige Einrichtungen.
Um einerseits auch die öffentliche Wahrnehmung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit zu stärken, aber auch um andererseits den Kollegen und Kolleginnen im Gremium die Gelegenheit zu geben, sich über aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Fachgebiet auf dem Laufenden zu halten, beantragen wir wie folgt:
Alle vom Gemeinderat ernannten Referentinnen und Referenten haben eine Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat.
Der Bericht soll jährlich in der letzten Sitzung vor der Sommerpause erfolgen. Um die Sitzungszeit nicht übermäßig zu strapazieren wird die Redezeit pro Referat auf 3 Minuten begrenzt.
Falls nötig, kann ein Referat auch einen weiteren Zwischenbericht halten. Dieser muss per Mehrheitsentscheid vom Gemeinderat zugelassen werden. Gleichwohl kann der Gemeinderat von einem Referat weitere Berichte außer der Reihe anfordern. Auch hierfür ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss per Antrag erforderlich.
Hierfür soll § 41 d) GO, der die Berichterstattung der Referenten*innen regelt und wie folgt lautet, entsprechend geändert werden:
„Auf Anforderung des Marktgemeinderates hat der Referent über Umfang und seiner Tätigkeit, die geleisteten Arbeiten, über Ausgaben, ggf. auch Einnahmen, dem Marktgemeinderat zu berichten.“
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bergmeister, CSU
Veronika Jones, Bündnis 90/Die Grünen
Maria Schägger, Freie Wähler
Anna Schlegel, ÖDP, Bürgerforum
Elisabeth Tworek, SPD
Phillip Zoepf, Mehr Bewegen
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